IT-Outsourcing für Schweizer KMU
IT-Outsourcing ist zum Schlüsselbegriff geworden, der Unternehmen hilft, effizienter zu arbeiten und sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Doch was steckt dahinter?
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Wir sorgen für stabile Systeme, klare Prozesse und transparente Kosten. So wird IT vom Risiko zum verlässlichen Erfolgsfaktor.
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Insights
Cloud, On-Premise oder Hybrid? Die richtige IT-Strategie für KMU

Die Wahl zwischen Cloud, On-Premise oder Hybrid ist eine zentrale Entscheidung in der IT-Strategie von KMU. Jede Lösung bietet Vorteile – entscheidend ist, welche Struktur langfristig zu Ihrem Unternehmen passt.

Eine durchdachte IT-Strategie berücksichtigt Sicherheit, Skalierbarkeit, Kosten und betriebliche Anforderungen.

Cloud-Lösung: Flexibel und skalierbar
Bei einer Cloud-Strategie werden Server, Speicher und Anwendungen über externe Rechenzentren betrieben. KMU profitieren von:

  • Hoher Flexibilität
  • Skalierbaren Ressourcen
  • Planbaren monatlichen Kosten
  • Automatischen Updates

Cloud-Lösungen eignen sich besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten oder wachsendem Bedarf. Wichtig ist jedoch ein klares Sicherheits- und Berechtigungskonzept.

On-Premise: Maximale Kontrolle
Bei On-Premise betreibt das Unternehmen die IT-Infrastruktur im eigenen Haus. Vorteile sind:

  • Volle Kontrolle über Daten
  • Individuelle Anpassungsmöglichkeiten
  • Unabhängigkeit von Internetverbindungen

Gleichzeitig entstehen höhere Investitionskosten und ein grösserer interner Wartungsaufwand. IT-Sicherheit und Backup müssen vollständig selbst organisiert werden.

Hybrid-IT: Die kombinierte Lösung
Hybrid-Modelle verbinden Cloud und On-Premise. Sensible Daten bleiben lokal, während flexible Anwendungen in der Cloud betrieben werden.

Für viele KMU ist Hybrid-IT die praktikabelste Lösung, da sie Sicherheit und Flexibilität kombiniert. Voraussetzung ist eine klare Systemarchitektur und saubere Integration.

Welche IT-Strategie ist die richtige für KMU?
Die optimale Lösung hängt ab von:

  • Sicherheitsanforderungen
  • Budget und IT-Kosten
  • Skalierungsplänen
  • Branchenvorgaben
  • Internem Know-how

Wichtig ist, die Entscheidung nicht rein technisch, sondern strategisch zu treffen. IT sollte das Geschäftsmodell unterstützen – nicht verkomplizieren.

Ob Cloud, On-Premise oder Hybrid – keine Lösung ist per se überlegen. Entscheidend ist eine klare IT-Strategie mit definierten Verantwortlichkeiten und Sicherheitsstandards.

Für viele KMU lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen IT-Partner oder einem externen IT-Department, um Risiken zu minimieren und eine zukunftssichere Infrastruktur aufzubauen.

© Comout IT AG
Wie kann man die Risiken beim IT-Outsourcing minimieren?

IT-Outsourcing bietet KMU viele Vorteile – von planbaren IT-Kosten bis zu höherer IT-Sicherheit. Gleichzeitig stellen sich Unternehmen berechtigt die Frage: Welche Risiken bestehen beim IT-Outsourcing – und wie lassen sie sich minimieren?

Mit der richtigen Struktur und einem professionellen IT-Dienstleister lassen sich die meisten Risiken deutlich reduzieren.

1. Den richtigen IT-Partner wählen
Das grösste Risiko im IT-Outsourcing ist die Wahl eines ungeeigneten Dienstleisters. Achten Sie auf:

  • Klare Prozesse und dokumentierte Systeme
  • Transparente Kommunikation
  • Referenzen und Erfahrung mit KMU
  • Nachvollziehbare Sicherheitskonzepte

Ein externer IT-Partner sollte nicht nur Support leisten, sondern Verantwortung übernehmen.

2. Klare Verträge und Zuständigkeiten definieren
Unklare Verantwortlichkeiten führen zu Unsicherheiten. Service-Level-Agreements (SLAs), Reaktionszeiten und Leistungsumfang sollten eindeutig geregelt sein. Transparenz schafft Vertrauen und reduziert Konfliktpotenzial.

3. Dokumentation sicherstellen
Vollständige Systemdokumentation ist zentral. Unternehmen müssen jederzeit wissen, welche Infrastruktur, Zugänge und Sicherheitsmassnahmen bestehen. Gute Managed Services beinhalten strukturierte Dokumentation und regelmässiges Reporting.

4. IT-Sicherheit priorisieren
IT-Outsourcing darf keine Sicherheitslücken erzeugen. Wichtig sind:

  • Mehrstufige Sicherheitskonzepte
  • Regelmässige Updates und Monitoring
  • Backup-Strategien
  • Zugriffskontrollen

Cyber-Security muss integraler Bestandteil der Zusammenarbeit sein.

5. Langfristig statt kurzfristig denken
IT-Outsourcing funktioniert am besten als strategische Partnerschaft. Wer nur reaktiv einzelne Aufgaben auslagert, erhöht die Komplexität. Eine langfristige Zusammenarbeit schafft Stabilität, Planbarkeit und klare Strukturen.

Die Risiken beim IT-Outsourcing entstehen meist durch fehlende Klarheit – nicht durch das Modell selbst. Mit einem erfahrenen IT-Dienstleister, klaren Prozessen und definierten Verantwortlichkeiten wird IT-Outsourcing zu einer sicheren und nachhaltigen Lösung für KMU.

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Vorteile & Nachteile des IT-Outsourcings

IT-Outsourcing ist für viele KMU eine strategische Entscheidung. Die Auslagerung der IT an einen externen IT-Dienstleister bringt klare Vorteile – erfordert aber auch eine strukturierte Umsetzung. Hier finden Sie die wichtigsten Vor- und Nachteile im Überblick.

Vorteile des IT-Outsourcings

1. Planbare IT-Kosten
Statt unvorhersehbarer Ausgaben entstehen transparente, kalkulierbare Kostenmodelle.

2. Höhere IT-Sicherheit
Professionelle Sicherheitskonzepte, Monitoring und Backup-Lösungen reduzieren Cyber-Risiken.

3. Zugang zu Expertenwissen
Ein externer IT-Partner deckt verschiedene Fachbereiche ab – von Cloud bis Netzwerk und IT-Security.

4. Entlastung interner Ressourcen
Geschäftsleitung und Mitarbeitende können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

5. Strategische Weiterentwicklung
IT-Outsourcing bedeutet nicht nur Support, sondern langfristige IT-Planung und Skalierbarkeit.

Nachteile des IT-Outsourcings

1. Abhängigkeit vom Dienstleister
Die Qualität der Zusammenarbeit hängt stark vom gewählten Partner ab.

2. Kommunikationsaufwand
Klare Zuständigkeiten und transparente Prozesse sind entscheidend für eine reibungslose Zusammenarbeit.

3. Weniger direkte Kontrolle
Ohne saubere Dokumentation und Reporting kann die Übersicht verloren gehen.

Die Vorteile von IT-Outsourcing überwiegen deutlich – vorausgesetzt, die Zusammenarbeit ist klar strukturiert und langfristig ausgerichtet. Für KMU bedeutet IT-Outsourcing mehr Sicherheit, planbare IT-Kosten und professionelle Betreuung durch eine externe IT-Abteilung.

Entscheidend ist die Wahl eines Partners, der Verantwortung übernimmt und IT unternehmerisch denkt.

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IT clever einkaufen

IT clever einzukaufen bedeutet mehr, als Hardware oder Software zu bestellen. Für KMU ist IT-Beschaffung eine strategische Entscheidung, die Sicherheit, Effizienz und langfristige Kosten beeinflusst.

Wer IT strukturiert plant, vermeidet unnötige Ausgaben und reduziert Risiken.

1. Bedarf vor Produkt
Cleverer IT-Einkauf beginnt nicht mit einem Angebot, sondern mit einer Analyse. Welche Prozesse sollen unterstützt werden? Welche Sicherheitsanforderungen bestehen? Welche Systeme sind bereits vorhanden? Nur wer den Bedarf klar definiert, investiert zielgerichtet.

2. Gesamtkosten statt Anschaffungspreis
Der günstigste Anbieter ist selten die wirtschaftlichste Lösung. Neben dem Kaufpreis zählen:

  • Wartung und Support
  • Lizenzkosten
  • Sicherheitsupdates
  • Ausfallrisiken
  • Skalierbarkeit

Eine professionelle IT-Beschaffung betrachtet die gesamten Lebenszykluskosten.

3. Sicherheit von Anfang an
IT-Sicherheit darf kein Zusatz sein. Geräte, Cloud-Lösungen und Software müssen in ein bestehendes Sicherheitskonzept integriert werden. Fehlkäufe entstehen häufig, wenn Security-Aspekte nicht frühzeitig berücksichtigt werden.

4. Standardisierung statt Insellösungen
Unkoordinierte Einzelkäufe führen zu komplexen Systemlandschaften. Standardisierte Lösungen reduzieren Supportaufwand, erhöhen Stabilität und vereinfachen das Wachstum.

5. Strategischer Partner statt Einzelanbieter
Viele KMU profitieren davon, IT gemeinsam mit einem erfahrenen IT-Dienstleister oder im Rahmen von IT-Outsourcing zu planen. Ein externer Partner sorgt dafür, dass Investitionen zur langfristigen IT-Strategie passen – nicht nur zum kurzfristigen Bedarf.

IT ist kein reiner Kostenfaktor, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor. Wer IT strukturiert plant, Sicherheitsanforderungen berücksichtigt und langfristig denkt, senkt Risiken und optimiert IT-Kosten nachhaltig.

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10 Gründe für IT-Outsourcing

IT-Outsourcing wird für viele KMU immer attraktiver. Steigende Anforderungen an IT-Sicherheit, Cloud-Lösungen und Systemverfügbarkeit machen eine professionelle Betreuung unverzichtbar. Hier sind 10 zentrale Gründe, warum Unternehmen ihre IT an einen externen IT-Dienstleister auslagern.

1. Planbare IT-Kosten
IT-Outsourcing schafft transparente, kalkulierbare Kosten statt unvorhersehbarer Notfallausgaben.

2. Höhere IT-Sicherheit
Professionelle Sicherheitskonzepte, Monitoring und Backup-Lösungen reduzieren Cyber-Risiken.

3. Zugang zu spezialisiertem Know-how
Ein externer IT-Partner deckt verschiedene Fachbereiche ab – von Cloud bis Netzwerk.

4. Entlastung der Geschäftsleitung
Strategische und operative IT-Aufgaben werden übernommen. Der Fokus bleibt auf dem Kerngeschäft.

5. Schnellere Reaktionszeiten
Strukturierte Support-Prozesse sorgen für effiziente Problemlösungen.

6. Skalierbarkeit
Die IT wächst flexibel mit dem Unternehmen – ohne interne Personalaufstockung.

7. Moderne Technologien
Managed Services ermöglichen den Zugang zu aktuellen Cloud- und Security-Lösungen.

8. Reduziertes Betriebsrisiko
Dokumentierte Systeme und klare Verantwortlichkeiten minimieren Ausfallzeiten.

9. Strategische IT-Planung
IT-Outsourcing bedeutet nicht nur Support, sondern auch langfristige IT-Strategie.

10. Wettbewerbsvorteil
Stabile, sichere und leistungsfähige IT-Strukturen stärken Effizienz und Innovationsfähigkeit.

IT-Outsourcing ist mehr als eine technische Lösung. Für KMU bedeutet es planbare IT-Kosten, höhere IT-Sicherheit und professionelle Betreuung durch ein externes IT-Department. Richtig umgesetzt wird IT zur stabilen Grundlage für nachhaltiges Wachstum.

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IT-Outsourcing einfach erklärt

Was ist IT-Outsourcing?

IT-Outsourcing bedeutet, dass ein Unternehmen seine IT ganz oder teilweise an einen externen IT-Dienstleister übergibt. Dieser übernimmt Betrieb, Support, IT-Sicherheit, Wartung und Weiterentwicklung der Systeme.

Für viele KMU ersetzt IT-Outsourcing eine interne IT-Abteilung – oder ergänzt sie gezielt. Der Dienstleister wird damit zum externen IT-Department, das Verantwortung strukturiert und langfristig übernimmt.

Warum ist IT-Outsourcing für KMU sinnvoll?

Die Anforderungen an IT wachsen stetig: Cyber-Security, Cloud-Lösungen, Datenschutz und Systemverfügbarkeit erfordern spezialisiertes Know-how. Gleichzeitig sind interne Ressourcen oft begrenzt.

IT-Outsourcing bietet:

  • Planbare IT-Kosten
  • Schnelleren Support
  • Zugang zu spezialisiertem Fachwissen
  • Entlastung der Geschäftsleitung

Statt reaktiv auf Probleme zu reagieren, wird die IT strategisch geführt.

Welche Leistungen umfasst IT-Outsourcing?

Typische Leistungen im IT-Outsourcing sind:

  • Betreuung der IT-Infrastruktur
  • Cloud-Management
  • Backup- und Sicherheitskonzepte
  • Helpdesk und Support
  • Monitoring und Wartung
  • IT-Strategieberatung

Je nach Bedarf kann die gesamte IT oder nur einzelne Bereiche ausgelagert werden (Managed Services).

Für wen eignet sich IT-Outsourcing?

IT-Outsourcing eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die:

  • keine eigene IT-Abteilung aufbauen möchten
  • ihre IT professionalisieren wollen
  • Sicherheitsrisiken minimieren möchten
  • skalierbare IT-Strukturen benötigen

IT-Outsourcing bedeutet nicht Kontrollverlust, sondern klare Verantwortlichkeiten. Mit einem erfahrenen IT-Partner wird die IT stabil, sicher und planbar – und unterstützt aktiv das Unternehmenswachstum.

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Datenschutzerklärung

1. Allgemeine Hinweise

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns, der Comout IT AG, ein zentrales Anliegen. Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze der Schweiz (revDSG) sowie – soweit anwendbar – der Europäischen Union (DSGVO).

Diese Datenschutzerklärung erläutert, welche personenbezogenen Daten wir erheben, wie wir sie verwenden, und welche Rechte Ihnen zustehen.

2. Grundsatz: Datensparsamkeit und -vermeidung

Wir verfolgen das Prinzip der Datensparsamkeit: Wir erheben, speichern oder verarbeiten grundsätzlich keine personenbezogenen Daten, es sei denn, Sie stellen uns diese aktiv und freiwillig zur Verfügung.

Beispiele für freiwillige Angaben:

  • Kontaktaufnahme per E-Mail oder Kontaktformular
  • Bereitstellung von Daten im Rahmen eines Support- oder Projektauftrags

3. Welche Daten wir verarbeiten (nur bei freiwilliger Mitteilung)

  • Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Angaben zum Unternehmen
  • Technische Informationen im Rahmen eines IT-Supports

Diese Daten verwenden wir ausschliesslich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage oder zur Durchführung einer Zusammenarbeit.

4. Keine Weitergabe an Dritte

Wir geben Ihre Daten niemals an Dritte weiter, es sei denn:

  • Sie haben ausdrücklich eingewilligt,
  • es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, oder
  • es ist zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses erforderlich (z. B. Hosting durch vertrauenswürdige Schweizer IT-Partner unter NDA).

5. Hosting und Zugriff

Unsere Infrastruktur wird in der Schweiz betrieben. Sämtliche IT-Systeme unterliegen strengen Zugriffs- und Sicherheitskontrollen. Zugriffe auf personenbezogene Daten erfolgen ausschliesslich durch autorisiertes Personal und nur, wenn es zur Bearbeitung Ihres Anliegens notwendig ist.

6. Keine Analyse- oder Tracking-Tools

Unsere Website verwendet keine Cookies, kein Tracking, keine Web-Analytics-Tools und kein Social Media Plug-in. Es werden keine personenbezogenen Nutzungsprofile erstellt.

7. Ihre Rechte

Sie haben jederzeit das Recht auf:

  • Auskunft über Ihre gespeicherten Daten
  • Berichtigung unrichtiger Daten
  • Löschung Ihrer Daten ("Recht auf Vergessenwerden")
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Datenübertragbarkeit (gemäss DSGVO Art. 20)

Bitte kontaktieren Sie uns dazu unter:
T: +41(0)55 416 16 70
E: info@comoutit.ch

8. Aufbewahrungsdauer

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Danach werden sie sicher gelöscht.

9. Sicherheit

Wir treffen alle angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen, um Ihre Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen – einschliesslich Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und regelmässiger Audits.

10. Geltungsbereich und Änderungen

Diese Datenschutzerklärung gilt für alle Dienste und Kommunikationsformen der Comout IT AG. Wir behalten uns vor, sie bei Änderungen gesetzlicher Anforderungen oder technischer Entwicklungen zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Website verfügbar.

Kontakt für Datenschutzanfragen

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Brunnenweid 49
5643 Sins
Schweiz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschliesslich und für unsere sämtlichen Leistungen und Lieferungen, im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für zukünftige, selbst, wenn diese Bedingungen nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen und Lieferungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

2. Vertragsverschluss

2.1 Eine Bindung an unsere schriftlich abgegebenen Angebote besteht nur, soweit eine solche im Einzelfall ausdrücklich erklärt wurde und nur für die Dauer der Bindungsfrist. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage.

2.2 Ein Auftrag gilt erst nach Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung auf Basis unseres zeitlich letzten Angebotsschreibens mit dem dort schriftlich fixierten Inhalt als angenommen.

2.3 Die unseren Angebotsschreiben beigefügten Leistungs- und Lieferungsbeschreibungen sind nur verbindlich, soweit wir diese ausdrücklich als Vertragsbestandteil aufführen bzw. ausdrücklich auf diese Bezug nehmen.

2.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt.

2.5 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit sowohl der schriftlichen Bestätigung durch bevollmächtigte Vertreter des Auftraggebers als auch durch uns.

2.6 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen welche durch uns hergestellt wurden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich/confidential" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Auftraggeber behält das Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Dokumenten oder Unterlagen an dem von ihm hergestellten Material.

3. Mitteilungen

3.1 Soweit sich die Vertragspartner der elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Massgabe der folgenden Bestimmungen an:

a) Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

b) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

3.2 Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

3.3 Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei Mitteilungen, welche Rechtsfolgen auslösen oder nach sich ziehen, wie einer Kündigung, bei Massnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

4. Preise – Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise ergeben sich aus unserem der Auftragserteilung zugrunde liegende Angebotsschreiben; ansonsten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, aus unserer im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste.

4.2 Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, von Aufwand für Lizenzmanagement, in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie ausserhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

4.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.4 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.5 Sofern sich aus unserem der Auftragserteilung zugrunde liegenden Angebotsschreiben nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ab dem 31. Tag gilt der Schuldner in Verzug und es wird der gesetzliche Verzugszins von 5 % berechnet.

4.6 Die Verrechnung mit Gegenforderungen steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ausserdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Leistungs-/Lieferungsumfang

5.1 Welche Lieferungen und Leistungen von uns geschuldet werden, ergibt sich aus unserem der Auftragserteilung zugrunde liegenden Angebotsschreiben nebst Aufgabenbeschreibung sowie den schriftlich vereinbarten Änderungen und Ergänzungen.

5.2 Bei einer wesentlichen Änderung unserer vertraglichen Pflichten zum Zweck der Anpassung an die Belange des Auftraggebers können wir dem Auftraggeber den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit wir schriftlich darauf hingewiesen haben.

5.3 Teilleistungen und Lieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie sind für den Auftraggeber wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbar.

6. Termine – Fristen

6.1 Leistungs-/Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

6.2 Ist für unsere Leistung/Lieferung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Leistungs-/Lieferzeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

6.3 Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie uns nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller; nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), verlängert sich der Leistungs-/Liefertermin entsprechend.

6.4 Werden vom Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, Ihre Gültigkeit.

6.5 Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der geschuldeten Leistung oder Lieferung in Rückstand und hat uns der Auftraggeber erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

6.6 Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, höhere Gewalt), verlängern die Leistungs- und Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Auftraggeber als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In einem solchen Fall erstatten wir dem Auftraggeber unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen.

7. Änderungen

7.1 Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen dieses Vertrages, der Aufgabenbeschreibung/Pflichtenheft oder der einzelnen fachlichen Feinspezifikationen zu beraten und zu verhandeln.

7.2 Soweit der Auftraggeber Änderungen in bereits verabschiedeten Aufgabenbeschreibungen/Pflichtenhefte oder Spezifikationen wünscht, werden wir, gegen Vergütung auf Zeit und Materialbasis entsprechend unserer Preisliste, den dabei entstehenden Aufwand prüfen, sowie ob die gewünschte Änderung durchführbar ist, und den Auftraggeber dann möglichst kurzfristig darüber informieren, welche Änderungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten und des Zeitplans voraussichtlich ergeben.

7.3 Soweit möglich und notwendig, werden wir auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen aus bisher realisierte Leistungen bzw. Lieferungen und deren Nutzbarkeit hat.

7.4 Gegen Vergütung der Ausfallzeiten kann der Auftraggeber bis zur Einigung über ein Änderungsbegehren teilweise oder vollständige Unterbrechung der Realisierung fordern. Eventuell vereinbarte Leistungs-/Lieferfristen und Zeitpläne verlängern sich dementsprechend um die Ausfallzeit sowie um die Zeit, die wir benötigen, um nach einer Unterbrechung die Wiederaufnahme der Arbeiten zu organisieren und die notwendigen Ressourcen wieder zur Verfügung zu stellen.

7.5 Die Parteien werden die gewünschten Änderungen schriftlich festlegen und beidseitig unterzeichnen.

7.6 Wird über ein Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Parteien, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, das Projekt entsprechend der ursprünglichen Vereinbarung gem. Ziff. 5.1 realisieren.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber wird uns spätestens zu Beginn der Auftragsdurchführung einen Projektverantwortlichen benennen, der auch zur Abgabe und Empfang rechtsverbindlicher Erklärung seitens des Auftraggebers berechtigt ist.

8.2 Der Auftraggeber ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

8.3 Soweit wir dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten.

8.4 Wenn wir dies für erforderlich halten, stellt uns der Auftraggeber eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

8.5 Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen im Projekt auftreten, wird der Auftraggeber und unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon schriftlich unterrichten.

8.6 Der Auftraggeber wird unsere Leistungen, sofern wir mit unseren Mitarbeitern vor Ort beim Auftraggeber tätig sind, hinsichtlich der Ausführung bestätigen, auf dem hierfür von uns vorgesehenen Arbeitsrapport. Soweit nicht anders vereinbart ist, gelten die in Ziff. 7.1. benannten Projektverantwortlichen neben Geschäftsführung und Prokuristen als berechtigt, die Arbeitsrapporte gegenzuzeichnen.

8.7 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, für uns dadurch entstandenen Schaden, einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen Schadenersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

9. Pflicht des Kunden zur Datensicherung

9.1 Der Auftraggeber ist für die regelmässige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von uns verschuldeten Datenverlust haften wir deshalb ausschliesslich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den seitens des Auftraggebers zu erstellenden Sicherungskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäss erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

10. Abnahme

10.1 Der Auftraggeber wird unsere Leistungen nach Massgabe der von uns zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald wir die Abnahmebereitschaft mitteilen.

10.2 Unsere Leistungen gelten als abgenommen, wenn wir die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Folgen des Unterleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt haben

a) und der Auftraggeber daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktagen die Abnahme erklärt oder unter Angabe von Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert

b) oder der Auftraggeber unsere Leistung ohne weitere Prüfung produktiv einsetzt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von uns erbrachten Leistungen beruht.

11. Sach- und Rechtsmängel

11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung schriftlich unter möglichst detaillierter Beschreibung der aufgetretenen Fehler zu rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei uns innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden.

11.2 Teilt der Auftraggeber Mängel mit, werden wir wie folgt Nacherfüllung leisten:

a) Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung zu beseitigen oder durch Neulieferung zu erledigen. Der Auftraggeber kann innerhalb angemessener Frist eine Neulieferung oder Nachbesserung verlangen, wenn für ihn die jeweils andere Form der Nacherfüllung unzumutbar ist.

b) Die Mangelbeseitigung durch uns kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Auftraggeber erfolgen.

c) Stellt sich heraus, dass ein vom Auftraggeber gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht bzw. nicht auf uns zurückzuführen ist, sind wir berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandener Aufwand entsprechend unserer aktuellen Preisliste gegenüber dem Auftraggeber zu berechnen.

11.3 Sind wir mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Auftraggeber berechtigt, uns eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen. Die Nachbesserung erfolgt kostenlos. Sollten wir auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich sein, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

11.4 Das Abwarten von Fristen und Fristsetzung durch den Auftraggeber ist entbehrlich, wenn diese dem Auftraggeber nicht mehr zumutbar ist, insbesondere, wenn wir die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert haben.

11.5 Die Nacherfüllung gilt nicht schon mit dem zweiten Nacherfüllungsversuch als endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr stehen uns während der Nachfristen die Anzahl der Nacherfüllungsversuche in Abhängigkeit von der Art des Mangels, den besonderen Umständen sowie der Art der betroffenen Software/Hardware (Beteiligung Dritter u. a.) frei. Wir werden, nach Ablauf der angemessenen Frist, dem Auftraggeber dies mitteilen und diesen zur Erklärung in angemessener Frist auffordern, wie dieser weiter verfahren wird.

11.6 Neben dem Rücktritt und der Minderung kann der Auftraggeber, wenn uns ein Verschulden trifft, Schadenersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz geltend machen.

11.7 Das Recht zum Rücktritt und Schadenersatz anstelle der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln.

11.8 Im Falle des berechtigten Rücktritts seitens des Auftraggebers sind wir berechtigt, für die durch den Auftraggeber bis zur Rückabwicklung gezogene Nutzung eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

11.9 Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung. Dies gilt nicht im Falle von Ziff. 11.10.

11.10 Im Falle der Arglist und im Falle der Übernahme einer Garantie durch uns bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unberührt.

11.11 An den von uns erstellten Programmen stehen uns und/oder Dritten Urheberrechte zu. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Auftraggeber die für die vertragliche Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten. Macht ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten gegen den Auftraggeber wegen der Nutzung der Programme geltend, wird der Auftraggeber uns darüber unverzüglich informieren und uns soweit als möglich die Verteidigung gegen diese Ansprüche überlassen. Dabei werden der Auftraggeber und jegliche zumutbare Unterstützung gewähren. Insbesondere wird der Auftraggeber uns sämtliche erforderlichen Informationen über den Einsatz und eventuelle Bearbeitung der Programme möglichst schriftlich übermitteln und erforderliche Unterlagen dazu überlassen.

11.12 Soweit Rechte Dritter verletzt sind, können wir nach unserer Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass wir

a) von dem Dritten, welcher über geschützte Rechte verfügt, zugunsten des Auftraggebers ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht erwirken oder

b) die Drittrechte verletzende Software ohne bzw. nur mit für den Auftraggeber akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändern oder

c) die Drittrechte verletzende Software ohne bzw. nur mit für den Auftraggeber akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauschen, deren vertragsgemässe Nutzung keine Rechte Dritter verletzt oder

d) einen neuen Programmstand liefern, bei dessen vertragsgemässer Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.

11.13 Im Übrigen gelten die vorstehenden Regelungen in Ziff. 11 bei Rechtsmängeln entsprechend.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Wir haften auf Schadenersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach entsprechend diesen Bestimmungen.

12.2 Unsere Haftung für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.

12.3 Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist unsere Haftung, auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung, oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt.

12.4 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir, wenn keiner der in den Ziff. 11.2.–11.4. und 11.7. genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

12.5 Jede weitere Haftung auf Schadenersatz, insbesondere Haftung ohne Verschulden, ist ausgeschlossen.

12.6 Ist ein Schaden sowohl auf unser Verschulden als auch auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen, muss sich Auftraggeber sein Mitverschulden anrechnen lassen.

12.7 Die Haftung gestützt auf das Produktehaftpflichtgesetz ist gewahrt.

13. Geheimhaltung – Datenschutz

13.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen des anderen Vertragspartners, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder vom anderen Vertragspartner als solche bezeichnet werden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln.

13.2 Der Auftraggeber wird sämtliche von uns gelieferten Programme, Codes und Dokumentationen sowie Konzeptionen als unsere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse behandeln und sie Dritten nicht zugänglich machen. Die Pflichten zur Geheimhaltung bestehen auch nach Beendigung des Vertrages uneingeschränkt weiter.

13.3 Unsere Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. Im Übrigen sind die Parteien verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit.

14. Nutzungsrechte – Fremdmaterial – Service-Aufschlag

14.1 Soweit nichts anders bestimmt ist, räumen wir an von uns erstellten Programmen dem Auftraggeber ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Dieses Recht erwirbt der Auftraggeber erst mit vollständiger Zahlung unserer Leistungen und Lieferungen.

14.2 Wir gehen bei Verwendung von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Software oder sonstigen schutzfähigen Materialien davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Auftraggeber über die für den Auftrag erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.

14.3 Soweit wir namens und im Auftrag des Auftraggebers für unsere Leistungen und Lieferungen auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch nehmen, die dem Auftraggeber nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können, ist dem Auftraggeber bekannt, dass die eingeschränkte Übertragung u. a. dazu führen kann, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erhebliche veränderten Konditionen, auf die wir keinen Einfluss haben, zur Verfügung gestellt werden kann. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

14.4 Wir können dem Auftraggeber die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15 % in Rechnung stellen.

15. Anwendbares Recht – Erfüllungsort – Gerichtsstand

15.1 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung schweizerischen Rechts.

15.2 Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, ist Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen aus dem Vertrag der Sitz von Comout IT AG.

15.3 Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Comout IT AG.

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